Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung
- Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung
Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung
[Abk. FÜV], 1995 erlassene Bundesverordnung zur
Regelung der technischen Details von Abhörmaßnahmen in der
Telekommunikation. Die bei In-Kraft-Treten des
Telekommunikationsgesetzes von 1996 vorgesehene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) lag bis 2001 nur im
Entwurf vor.
Universal-Lexikon.
2012.
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